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Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker

Leitfaden Honorar

Kostenloser 36seitiger Leitfaden durch Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker abrufbar

Das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker ist keine verbindliche Gebührenordnung, sondern ein Gebührenverzeichnis. Bei den genannten Gebühren handelt es sich um statistische Durchschnittswerte. Dieselben wurden bereits vor rund 20 Jahren durch ein Umfrage ermittelt. 

Aus kartellrechtlichen Gründen konnten diese Werte seitdem nicht mehr angepaßt werden, sodaß die in diesen 20 Jahren erfolgten Preis- und Kostensteigerungen nicht eingeflossen sind. Daraus ergibt sich, daß die Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker für zahlreiche Einzelpositionen an die heutige Preissituation angepaßt, andere Gebühren in Ansatz bringen müssen.

Das Honorar der Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker unterliegt der freien Vereinbarung mit den Patienten. Das Gebührenverzeichnis kann hierfür in unterschiedlichen Bereichen Ansatzpunkte geben. Weder die Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker als auch private Krankenversicherungen und Beihilfestellen sind an das Gebührenverzeichnis gebunden. Dasselbe wird von diesen Kostenträgern sehr unterschiedlich einbezogen.

Um Mißverständnissen vorzubeugen, sollte vor der Behandlungsaufnahme eine eindeutige Klärung der Honorarfrage nebst evtl. Nebenkosten erfolgen. Zahlreiche Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker vereinbaren die Honorare und evtl. Nebenkosten schriftlich im Rahmen eines Behandlungsvertrages.

Sofern eine private Krankenversicherung oder eine Beihilfeberechtigung besteht, sollten sich die Patienten über das Leistungsverhalten bei  ihrer Versicherung bzw. Ihrer Beihilfestelle entsprechend der individuellem Vertragsgestaltung genau informieren.

Die privaten Leistungsträger erstatten sehr unterschiedlich. Hieraus resultiert, daß es durchaus zu entsprechenden Selbstbehalten in der Abrechnung mit den Heilpraktikerinnen und Heilpraktikern kommen kann. Hierbei spielt u.a. auch der Zeitfaktor im Rahmen der Behandlungen eine wichtige Rolle.

Die mit der Heilpraktikerin / dem Heilpraktiker vereinbarten Honorare sind unabhängig von den Erstattungen einer evl. bestehenden privaten Krankenversicherung oder Beihilfe.

Wenn Fragen zum Gebührenverzeichnis, zu Leistungen, zu Abrechnungen bestehen oder Klärungen erforderlich sind, stehen wir den Patienten und den Heilpraktikerinnen und Heilpraktikern immer gerne informierend zur Verfügung.

Als Heilpraktikerin, als Heilpraktiker erhalten Sie den kostenlosen Leitfaden zur Honorarabrechnung auf Anforderung unter brsfh@me.com

Bitte Berufsnachweis beifügen. (Für eingeschriebene Unterstützer "HBB, Heilpraktiker Betreuungsbund" nicht erforderlich)