Falsche Propheten, gestern und heute

Die Patientensicherheit liegt bei Heilpraktikern an der Spitze im Gesundheitswesen. Solange es uns Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker gibt, erfüllen wir bei höchster Verantwortung erfolgreiche Therapie bei unseren Patientinnen und Patienten. Hierfür bereiten wir uns entsprechend der individuellen Praxisschwerpunkte systematisch vor und bilden uns regelmäßig weiter.
Jedoch, immer dann wenn die Politik sich veranlaßt sieht, das Thema Heilpraktiker, aus welchen Gründen auch immer, in den Focus zu rücken, meinen manche Organisationen und/oder Funktionäre und andere aus dem Berufsstand, von sich aus mit dem Thema Ausbildung und dem Begriff Qualitätssicherung, was dieser auch ausszusagen in der Lage ist, hantieren zu müssen und auch gleich mit riesigen Vorschlägen für Änderungen aufwarten. Der unbedarfte "Zuschauer" einschl. der in der Politik beheimateten Persönlichkeiten müssen den Eindruck, allein schon wegen der durch nichts zu rechtfertigen Stimmen aus dem eigenen "Lager" gewinnen, daß es bei uns keine Qualität, keine sinnvolle Ausbildung gibt
Auch jüngst ist man wieder aufgeschreckt und wartet mit entsprechenden Aktivitäten auf statt um den Erhalt der für Politik, Patienten und Heilpraktiker seit Jahrzehnten sinnvollen, bewährten und erfolgreichen gegebenen Grundlagen zu kämpfen.
Der nachfolgende, auszugsweise wiedergegebene Artikel, könnte, mit einigen wenigen kleinen Änderungen, am heutigen Tage verfaßt worden sein. Ist er aber nicht. Ich habe diesen bereits im Jahre 2020 verfaßt und öffentlich vorgetragen. Er spiegelt wieder, daß sich die Thematik immer in ähnlicher Weise wiederholt. Nur mit dem Unterschied, daß es irgendwann zum Exodus führen kann.
Der Philosoph Peter Sloterdyk sagt "Setze nichts in Bewegung was du nicht anhalten kannst." Warum beginnen so mache Heilpraktikervertreter immer wieder etwas in Bewegung zu setzen?
Benjamin Franklin stellt fest "Wer Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, verdient weder Freiheit noch Sicherheit." Heilpraktiker sind dabei, ihre für die Patienten notwendigen und für das eigene therapeutische Wirken erforderlichen Freiheiten aufzugeben.
Hier auszugsweise der Artikel aus dem Jahre 2020:
Falsche Propheten
Seit einiger Zeit ziehen wieder einmal einige angebliche Berufsstandsfunktionäre oder sich schriftstellerisch Betätigende im Lande herum oder veröffentlichen eigene „Dokumentationen" zum Berufsstand. Sie sprechen davon, daß derselbe seit einiger Zeit Grundlage intensivster Diskussionen sei und beschwören, die Kolleginnen und Kollegen verunsichernd, Gefahren herbei, die es in dieser Form nicht gibt.
So kann man zum Beispiel lesen:
„Der Berufsstand ist seit einiger Zeit Gegenstand intensivster Diskussionen, und zwar nicht von irgendjemand, sondern von den Gremien, die wie keine anderen für unseren Heilpraktikerberuf zuständig sind, nämlich die Gesundheitsministerkonferenz der Länder und deren Fachre-ferentenebene, die Arbeitsgemeinschaft leitender Medizinalbeamter. Gesundheit ist bekanntlich Ländersache."
Und weiter heißt es dann zum Beispiel:
„Die Politik nach dem Motto 'Nur keine schlafenden Hunde wecken!' gerät doch zur Farce, wo die Hunde seit Jahren hellwach sind und bellen."
Bernd R. Schmidt
Es muß hier sehr deutlich die Frage gestellt werden, wer nun die Hunde sind. Sind es die Bereiche der Politik zum Beispiel oder diejenigen, aus dem eigenen Berufsstand, die so diskutieren und schreiben.
Wenn man die „Szene" genau beobachtet, weiß man, daß es die letzteren sind.
Wenn der Berufsstand mit ernsthaften Konsequenzen zur Diskussion steht, dann ganz sicher nicht ALLEIN wegen Diskussionen im politischen Bereich, sondern von seiten einiger weniger Funktionäre am Rande des Verbandsgeschehens und/oder sogenannter selbsternannter „Berufspolitiker".
Man kann sich nicht des Eindrucks erwehren, daß diese in Wirklichkeit, zwar ein Interesse des Berufsstandes vortäuschend oder tatsächlich glaubend, mehr an ihr eigenes Profil, an ihren eigenen Geldbeutel denken oder an ihre fatale „Mission" glauben.
Natürlich haben alle anderen keine Ahnung, leiden unter Informationsmangel, treten nicht in Erscheinung, vor allen Dingen weil man im Interesse des Berufsstandes nicht unbedingt den lauten Weg der Arbeit geht........
.........Nicht zu vergessen hierbei, daß es gerade diejenigen sind und waren, die heute im Berufsstand eine derartige Diskussion erneut führen, jetzt unter dem Begriff „Verbraucherschutz und Qualitätssicherung", die schon einmal Forderungen im Hinblick auf Ausbildungs-und Überprüfungsordnung aufgestellt haben. Mit dem Risiko einer Heilpraktikergesetz-Änderung, wodurch für den Berufsstand große Gefahren erwachsen wären.
Gott sei Dank konnten sich diese nicht durchsetzen. Man mußte sich eines besseren belehren lassen und es war vorausschauend Tätigen im Berufsstand möglich, diese Gefahren abzuwehren.
Offensichtlich haben Besagte aus ihrem damaligen Tätigsein noch keine Lehren gezogen und bringen jetzt den Berufsstand mit ihren Aktivitäten erneut in Gefahr..........
.......Wenn so gerne der oben erwähnte Bericht der Gesundheitsministerkonferenz der Länder und der Arbeitsgemeinschaft leitender Medizinalbeamter zitiert wird, so sollte doch für jedermann erkennbar sein, daß dieser zwar eine Art Bestandserhebung aus einer gewissen Sichtweise vornimmt, daß derselbe aber, die Umsetzung betreffend und Konsequenzen daraus ziehend, sich selbst schon widerspricht. So heißt es, in dem immer für die eigenen Interessen einiger damit Beschäftigter umgedeuteter theoretischen Uberlegungen, zu dem erwähnten Bericht:
Zitat, was Politik sagt:
„Der Heilpraktiker ist bei der Patientenbehandlung nach Straf- und Zivilrecht für sein Tun oder Unterlassen voll verantwortlich. Er darf also von seiner Erlaubnis nur im Rahmen seines persönlichen Könnens Gebrauch machen. ... Er ist somit verpflichtet, sich eine ausreichende Sachkunde über die von ihm angewendeten Behandlungsweisen einschließlich ihrer Risiken, vor allem die richtigen Techniken für deren gefahrlose Anwendung anzuzeigen. Er darf Methoden, deren Indikationsstellung oder Risiken die medizinisch-wissenschaftliche Ausbildung und Erfahrung eines approbierten Arztes verlangen, nicht anwenden, solange er nicht ein entsprechendes Fachwissen und können erworben hat....
... Zum einen haben sich jedoch entsprechende Vorstöße der Länder politisch nicht durchsetzen lassen können, andererseits ist es auch problematisch, neben einer Grundausbildung die vom Heilpraktiker angewandten Methoden durch eine Ausbildungsordnung zu regeln und insbesondere sie zu prüfen. Dieses beruht darauf, daß Heilpraktiker sich bei ihrer Tätigkeit vielgestaltiger, diagnostischer und therapeutischer Methoden bedienen, die medizinwissenschaftlich infolge fehlenden oder bestrittenen Wirksamkeits-nachweises nicht anerkannt sind. ...
Weiter übernehme der Staat bei Erlaß einer Ausbildungs- und Prüfungsordnung gegenüber der heilungsuchenden Bevölkerung die Gewähr und Verantwortung für die Qualität der ausgeübten Heilweisen, obwohl ihm dies nicht möglich ist
Die Prüfung der Qualität der Ausbildung in den Heilpraktikerschulen ist jedoch nur dann möglich, wenn die Ausbildung staatlich geregelt ist. Es ist jedoch zu fragen, ob der Heilpraktiker für von ihm angewendete Methoden bestimmte Qualifikationen nachweisen muß. Dabei ist allerdings zu berucksichtigen, daß die Heilpraktikererlaubnis auch in Zukunft nicht auf einzelne Methoden beschränkt werden sollte. Dieses würde zu einer völlig unübersichtlichen Zersplitterung der Befugnisse auf dem Gebiet der Heilkundeausübung führen...
Im übrigen dürfte das Problem des Auseinanderklaffens der umfassenden Befugnis des Heilpraktikers einerseits und der fehlenden geregelten Ausbildung andererseits und damit auch die Frage der Qualitätssicherung weniger problematisch sein, als dies auf den ersten Blick erscheint, weil der Heilpraktiker bei der Behandlung seiner Patienten nach Straf- und Zivilrecht für sein Tun und Unterlassen vollverantwortlich ist. ....
Bei Heilpraktikern und anderen Behandiern sind weder die Ausbildung noch die Kontrolle der Berufsausübung Regel.
Dies erscheint auch schwierig: Ein eigenständiges Berufsbild läßt sich aufgrund der dargestellten Fakten (Methodenvielfalt, keine methodenübergreifende Lehrbarkeit, fehlende Standardisierung und Qualitätsorientierung) für einen UMM-spezifi-schen Heilberuf nicht entwickeln.
Als Heilberuf unterliegen Heilpraktiker auch den von der GMK früher formulierten Anforderungen des gesundheitlichen Verbraucherschutzes, der Transparenz und der Qualitätssicherung. Eine verbindliche Umsetzung dieser Forderungen ist zur Zeit noch nicht absehbar, eindeutige Problemlösungen sind derzeit nicht durchsetzbar."
Ende Zitat Darlegungen aus der Politik.
In diesen Darlegungen zeigt sich eindeutig die Realität, mit der Politiker die Sachlage beurteilen und direkt oder indirekt bestätigen, daß einerseits neben dem Beruf des Arztes der selbständige Beruf des Heilpraktikers gegeben und erforderlich ist und andererseits die gegebene Situation der Sachlage entspricht und Änderungen auch nicht erforderlich sind, wenngleich Verbesserungen, wie könnte es auch anders sein, immer wieder im Rahmen der Gegebenheiten und der gegebenen gesetzlichen Grundlagen zu überlegen und anzustreben sind.
Dies erfolgt schließlich auch aus der Heilpraktikerschaft heraus regelmäßig und kontinuierlich.
Es ist fatal und nicht nachvollziehbar, daß aus dem Heilpraktikerbereich, aus welchen Interessensgründen auch immer, derartige Sachstandserhebungen umgemünzt und in Forderungen eingebracht werden, die nur zum Risiko für den Heilpraktiker führen und führen müssen........
.......Interessant in diesem Zusammenhang ist auch eine Rechtsbeurteilung zum Heilpraktikergesetz, die unter dem Eindruck des Beispiels der apparativen Legastheniebehandlung zum Heilkundebegriff des § 1 Abs. 2 Heilpraktikergesetz in Medizinrecht 2000, Heft 2, erfolgte.
Zitat:
Unter der Problemstellung, daß seit vielen Jahren der Heilkundebegriff des Heilpraktikergesetzes Gegenstand
einer kontrovers geführten Diskussion in Literatur und Rechtsprechung ist, kommen die Autoren Christian Schulte und Thomas Waechter unter anderem zu folgenden Schlußfolgerungen:
„Die von Böckelmann anläßlich der Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahre 1966 geäußerte Hoffnung, daß mit diesen Urteilen der Endpunkt der Aushöhlung des Heilpraktikergesetzes erfolgt sein sollte, hat sich, wie zum Beispiel Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stade, daß eine sogenannte Geistheilung durch 'nonverbale Kommunikation' und gelegentliches Handauflegen als Ausübung der Heilkunde im Sinne des § 1 Abs. 2 sieht, zeigt. nicht bestätigt.
So sehen bedeutende Stimmen in der Literatur wie zum Beispiel Dünisch lediglich in einer grundsätzlichen Reform des Rechts der nichtärztlichen Heilkundeausübung eine realistische Alternative.
Wie man anhand des beschriebenen apparativen Sprachtrainings zur Behandlung von Legasthenie sehen kann. wird es in Zukunft weitere technische Ansätze geben, die kein fachärztliches Wissen oder besondere Fähigkeiten erfordern, da sie lediglich eine Ergänzung rein fachmedizinischer Methodik darstellen sollen.
Es hängt somit wie in anderen Rechtsgebieten auch vordringlich vom Einzelfall ab, ob eine diagnostische oder therapeutische Tätigkeit als Ausübung der Heilkunde angesehen werden kann oder nicht.
Diesem Umstand kann jedoch nicht begegnet werden, indem man das Heilpraktikergesetz weiterhin 'aushöhlt' oder es sogar entgegen seiner langen Tradition und dem ständig zunehmenden gesellschaftlichen Trend zu alternativen Behandlungsmethoden ab-schafft. (Hervorhebung durch die Redaktion)
Die Frage, inwieweit das Heilpraktikergesetz zukunftsfähig ist, hängt zudem von der gesundheitspolitischen Diskussion über das Fortbestehen der nichtärztlichen Heilkundeausübung ab. Hierbei treffen verschiedene Gruppeninteressen und emotional gefärbte Argumente aufeinander. (Hervorhebung durch die Redaktion)
Der wahre Schutzzweck des Heilpraktikergesetzes sollte in Zukunft wieder vermehrt in die Entscheidungen der Gerichte und das Handeln der Gesundheitsverwaltung Eingang finden. Dies gebietet, wie anhand des Beispiels der apparativen Legastheniebehandlung durch Sprachtraining verdeutlicht wurde, schon der technische Fortschritt. Nur eine der Zeit angepaßte Anwendung und liberale Neudefinition des vom Heilpraktikergesetz verwendeten Heilkundebegrifs gewährleistet den im Trend der Zeit liegenden alternativen Methoden den nötigen Raum, sofern von diesen keinerlei Schäden für die Gesundheit der Bevölkerung ausgehen.
Zum einen ist dabei an den medizinischen oder gar medizinisch-philosophischen Grenzbereich (z.B. Esoterik, Kinesiologie etc.), zum anderen entsprechend dem aufgezeigten Beispiel an den pädagogisch-medizinischen Grenzbereich zu denken.
Die genannten Bereiche werden in der Gesellschaft, bedingt durch den Zeitgeist, einen immer größerem Raum einnehmen.
Die Frage, ob alternative Behandlungsmethoden erfolgreich sind oder nicht, wird der Markt über die Nachfrage selbst beantworten.
Wenn man aber davon ausgeht, daß es nicht die Aufgabe des Heilpraktikergesetzes ist, die Bürger vor ihrer eigenen Dummheit zu schützen, so muß der bereits seit etlichen Jahren kritisierte Heilkundebegriff des Heilpraktikergesetzes eine zum einen liberale, vor allem aber exakte und für die Praxis verwendbare Neudefinition erhalten, damit das Betätigungsfeld außerhalb der Reglementierung durch das Heilpraktikergesetz nicht zu weit einschränkt, aber auch nicht zu weit geöffnet wird."
Zitat Ende
Man kann sich nicht des Eindrucks erwehren, daß wieder einmal, entweder wider besseren Wissens oder ohne Wissen oder ohne das notwendige politische Feingespür „Schreibtischtäter" am Werk sind.
Gewiß, der Beruf des Heilpraktikers sah sich seit jeher Anfeindungen, Kritik, politischen Überlegungen und öffentlicher Diskussion in negativer und positiver Hinsicht ausgesetzt. Der Beruf des Heilpraktikers, dies liegt in der Natur der Sache, sieht sich immer wieder gewissen Risiken ausgesetzt. Jedoch geht die größte Gefahr immer wieder von Predigern im eigenen Lager aus, die meinen, bestimmte Diskussionen, aus welchen Gründen auch immer, anfachen oder fördern zu müssen.
Der Berufsstand hat aber auch immer wieder gezeigt, daß er ohne diese und ohne deren Ratschläge in seiner ihm gebotenen Verantwortung, der Aufgabenerfüllung, verbunden in seiner Tradition und dem Erkennen moderner Entwicklungen seine Stellung behauptet hat und diese auch zukünftig behaupten wird.
Wir brauchen keine Schreibtischautoren, mit Schreibtischvorschlägen, die den Berufsstand entmündigen und in gesetzliche Risiken führen. Dies haben die Patientinnen und Patienten, die bei uns auf andere Art und Weise Hilfe suchen, nicht verdient.