Heilpraktiker-Ethikrichtlinie und Heilpraktikereid
Vorbemerkung:
Diese Ethikrichtlinie und der Heilpraktikereid wurde durch Heilpraktiker Bernd R. Schmidt während seiner Zeit als Gründer und geschäftsführender Vorsitzender des "FH, Freie Heilpraktiker e.V." initiiert und dort zur Verabschiedung eingebracht. Ganz im Sinne und Geiste dieser Richtlininie und dem Eid als wesentliche geistige Grundhaltung sollen Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker wirken.
Ethikrichtlinie
In einer Ethik müssen alle Lebewesen moralische Berücksichtigung finden, wie es Albert Schweitzer ausgedrückt hat.
Die Heilpraktiker sehen sich in ihrem ganzheitlichen Denken in diese Auffassung eingebunden. Dies umfaßt in Ehrfurcht jegliches Lebewesen, Mensch, nichtmenschliches Tier und Pflanze.
Diese Ethikerklärung enthält Grundsätze, zu deren Wahrung sich Heilpraktiker bei ihrer beruflichen Ausübung verpflichten. Die Richtlinie erhebt nicht den Anspruch, umfassend zu sein und alle Verhaltensweisen erfaßt zu haben. Sie dient als Orientierungshilfe und soll zum überdenken der eigenen Haltung anregen.
Die Heilpraktiker zählen zu den "Freien Berufen" und unterliegen damit auch den besonderen Kriterien und Anforderungen eines "Freien Berufes".
„Angehörige Freier Berufe erbringen aufGrund besonderer beruflicher Qualifikation persönlich, eigenverantwortlich und fachlich unabhängig geistig-ideelle Leistungen im Interesse ihrer Auftraggeber und der Allgemeinheit. Ihre Berufsausübung unterliegt in der Regel spezifischen berufsrechtlichen Bedingungen nach Maßgabe der staatlichen Gesetzgebung oder des von der jeweiligen Berufsvertretung autonom gesetzten Rechts, welches die Professionalität, Qualität und das zum Auftraggeber bestehende Vertrauensverhältnis gewährleistet und fortentwickelt. Der Heilpraktiker unterstellt sich dem §1 Abs.2 S. 1 PartG, in dem es heißt "Die Freien Berufe haben im allgemeinen auf der Grundlage besonderer beruflicher Qualifikation oder schöpferischer Begabung die persönliche, eigenverantwortliche und fachlich unabhängige Erbringung von Dienstleistungen höherer Art im Interesse der Auftraggeber und der Allgemeinheit zum Inhalt." (Anm. d. Red.: Aus Leitlinien des "Bundesverband der Freien Berufe")
Hieraus ergibt sich, daß Heilpraktiker sich bei ihrer Berufsausübung nicht in erster Linie von Erwerbsaussichten leiten lassen und sich einem besonders starken Berufsethos verpflichtet fühlen.
Der Heilpraktiker trägt deshalb auch zum Gemeinwohl entscheidend bei. Die Freien Berufe, und damit auch die Heilpraktiker, sind geprägt durch Professionalität: In unserer immer komplexeren Gesellschaft benötigen die Menschen zunehmend kompetente Unterstützung. Die hochqualifizierten Freiberufler helfen, beraten und vertreten neutral und fachlich unabhängig.
Die Heilpraktiker stehen hierbei in besonderer Verantwortung und haben sich als vertrauenswürdig zu erweisen.
Gemeinwohlverpflichtung
Die Sicherung derGesundheitsvorsorge, der Rechtsordnung und der Kultur liegt im Interesse aller Bürger. Die der Allgemeinheit verpflichteten Freiberufler tragen dafür besondere Sorge.
Selbstkontrolle
Patienten, Mandanten und Klienten erwarten persönliche Betreuung auf neuestem Kenntnisstand. Der hohe ethische Anspruch der Freiberufler und ihre strenge Selbstkontrolle garantieren gesicherte Qualität.
Patienten, Mandanten und Klienten erwarten persönliche Betreuung auf neuestem Kenntnisstand. Der hohe ethische Anspruch der Freiberufler und ihre strenge Selbstkontrolle garantieren gesicherte Qualität.
Eigenverantwortlichkeit:
Wer Verantwortung übernimmt, schafft Vertrauen. Die "Berufsordnung der Heilpraktiker -BOH-" sagt aus: "Der Heilpraktiker hat den hohen ethischen Anforderungen seines freien Heilberufs zu dienen und alles zu vermeiden, was dem Ansehen seines Berufsstandes schadet."
Der Heilpraktiker unterstellt sich in seiner Einstellung und in seinem täglichen Handeln dem "Berufsbild des Heilpraktikers" und der "Berufsordnung für Heilpraktiker -BOH-".
Erklärtes Ziel der Heilpraktiker ist es, den Patienten sichere und ethische Standards anzubieten. Hierbei bedient sich der Heilpraktiker alter, überlieferter wie auch neuer Heilverfahren. Er kann sich dabei auf eine lange Tradition stützen. Aufgabe der Heilpraktiker ist es, die psychische und körperliche Gesundheit der sich ihnen anvertrauenden Menschen zu schützen durch Hilfe bei der Vorsorge, Leiden zu lindern oder zu heilen. Hierbei steht allein die Gesundheit der Patienten im Vordergrund.
Ganz im Sinne der Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde mit der Maßgabe nicht zu schaden.
Der Heilpraktiker klärt die Patienten über sein Handeln, die eventuell zu erwartenden Wirkungen und insbesondere eventuellen Nebenwirkungen und Risiken umfassend auf.
Für therapeutisch erforderliche körperliche Berührungen holt der Heilpraktiker die Genehmigung des Patienten ein.
Die Aufklärung umfaßt auch den Behandlungsablauf überDauer, Häufigkeit und voraussichtliche Kosten.
Jede Behandlung hat unter Wahrung der Menschenwürde und unter Achtung der Persönlichkeit, des freien Willens und der Rechte des Patienten zu erfolgen.
Eine Ausnutzung des Vertrauens, der Unwissenheit, der Leichtgläubigkeit oder der Hilflosigkeit von Patienten lehnt der Heilpraktiker ab.
Der Heilpraktiker unterläßt jegliche Ausnutzung beruflicher Beziehungen zum Zwecke finanzieller, persönlicher oder beruflicher Vorteile.
Der Heilpraktiker ist sich seiner hohen Verantwortung für seine Patienten bewußt. Er übt nur die Diagnose- und Therapieverfahren aus, für die er im Einzelfall die notwendigen und individuellen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt.
Der Heilpraktiker verpflichtet sich, seine Kenntnisse und Fähigkeiten stets zu prüfen und sich entsprechend seinen jeweils individuellen Gegebenheiten verantwortungsvoll und qualifiziert weiterzubilden. Eine standardisierte und schematische Aus- und Weiterbildung, die nicht den
Erfordernissen des Heilpraktikers zum Wohle der sich anvertrauenden Patienten entspricht, lehnt der Heilpraktiker ab.
Der Heilpraktiker unterwirft sich, sofern gesetzliche Bestimmungen nicht entgegenstehen und der Patient ihn hiervon nicht ausdrücklich entbindet, einer absoluten Schweigepflicht
Bei der Berechnung seiner Honorare orientiert sich der Heilpraktiker an seiner persönlichen Leistungserbringung, dem erforderlichem Zeitaufwand sowie dem gegebenen Gesamtkostenaufwand.
Er berücksichtigt hierbei die wirtschaftliche Situation des Patienten.
Eid des Heilpraktikers
Ganz im Sinne eines Eides erklären die Heilpraktiker verbindlich:
Die erteilte Erlaubnis zur selbständigen Ausübung der Heilkunde verpflichtet, keine Gefahr für die Volksgesundheit, d.h. Gefahr für den Patienten, zu sein,keine Handlungen vorzunehmen oder zu unterlassen, die dem Patienten schaden würden.
Hieraus und aus der hohen Verantwortung gegenüber den sich den Heilpraktikern anvertrauenden Menschen ergibt sich die selbstverständliche Verpflichtung, jeglichen Schaden von denselben fernzuhalten.
Oberstes Gebot des Handelns ist die Erhaltung und Wiederherstellung der Gesundheit der sich anvertrauenden Patienten.
Den Beruf üben die Heilpraktiker stets mit größter Gewissenhaftigkeit und Würde aus.
Alle anvertrauten Geheimnisse werden die Heilpraktiker immer wahren.