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Eigenbluttherapie - Neue Hoffnung?

Eigenbluttherapie

In einem aktuellem Urteil hat das Verwaltungsgericht München entschieden, daß die beiden klagenden Heilpraktikerinnen mit bestimmten Arten der Eigenbluttherapie nach wie vor behandeln dürfen.

Das Gericht hat sich äußerst kompetent und ausführlich mit den einzelnen Verfahren und Anwendungen auseinandergesetzt.

Zur Diskussion standen:

  • große Eigenbluttherapie mit Ozon,
  • kleine Eigenbluttherapie mit Ozon,
  • native Eigenbluttherapie,
  • PRP-Eigenbluttherapie.

Das Gericht urteilt dahingehend, daß die Blutentnahme und deren Reinjektion sowie die Blutentnahme und die Reinjektion mit Zusatz von nicht verschreibungspflichtigen homöopathischen Arzneimitteln erlaubt seien.

Damit hat das Gericht zwei besonders wichtige und bewährte Therapien der Heilpraktier freigegeben.

Bei den drei anderen genannten Therapien stellt sich das Gericht auf den Standpunkt, daß diese Ärzten vorbehalten seien.

Achtung! Dieses Urteil ist natürlich noch kein grundsätzlicher Freibrief zur Therapie und gilt nur für die klagenden Kolleginnen. Es gilt nach wie vor die bundesgesetzliche Regelung der Untersagung.

Es bleibt aber zu hoffen und abzuwarten, daß dieses Urteil Auswirkungen auf die Gesamtsituation haben wird und Änderungen auch vom Bundesgesetzgeber nach sich zieht