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Einrichtungsbezogene Impfpflicht / Corona-Regeln

Einrichtungsbezogene Impfpflicht

Gemäß Entscheidung des Bundesgesundheitsministeriums endet die einrichtungsbezogene Impfpflicht zum 31.12.2022. Sie soll nicht verlängert werden. Die Umsetzung in den Bundesländern ist unterschiedlich. Informieren Sie sich bedarfsweise bei dem für Sie zuständigem Gesundheitsamt über die Regelung in Ihrem Bezirk.

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