Heilpraktikerverbände und ihr Wirken, Teil 2

Teil 1 siehe
Nicht so gut eingeweihte Kolleginnen und Kollegen, geschweige denn Außenstehende, haben es schwer, sich in der breiten Organisationspalette der Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker zurecht zu finden.
Es gibt Berufsverbände, Berufs- und Fachverbände, überverbandlich ausgerichtete Berufsorganisationen, Arbeitskreise. Fachorganisationen/Fachgesellschaften für bestimmte Therapie (z.B. TCM, Akupunktur, Homöopathie, Osteopathie usw.,), andere Organisationen die sich in irgendeiner Form mit Heilpraktikern bzw. deren Interessen differenziert befassen und vertreten.
Manche Organisation wird von Ausbildungsanbietern getragen und daraus einzelne mehr oder weniger als Werbeplattform für die Ausbildungsstätte.
An dieser Stelle sollen zunächst Organisationsformen genannt werden, die überverbandlich tätig sind:
Offenbacher Runde
Hier treffen sich in unregelmäßigen Abständen unterschiedliche Organisationen aus den verschiedenen Gruppierungen zum Meinungsaustausch, Erfahrungsaustausch, zur Information und zur Bewertung der berufspolitischen Situation und ihrer Auswirkungen wie auch der Möglichkeiten berufspolitisch tätig zu sein.
Die Runde erhebt keinen Anspruch, die Heilpraktikerinnenn und Heilpraktiker in ihren Belangen zu vertreten oder als Organ der Heilpraktikerschaft aufzutreten.
Gesamtkonferenz Deutscher Heilpraktikerverbände & Fachgesellschaften
Auch hier treffen sich in unregelmäßigen Abständen unterschiedliche Organisationen aus den verschiedenen Gruppierungen zum Meinungsaustausch, Erfahrungsaustausch, zur Information und zur Bewertung der berufspolitischen Situation sowie deren Auswirkungen wie auch der Möglichkeiten berufspolitisch tätig zu sein.
Die Gesamtkonferenz will auch Ansprechpartner u.a. für die Politik sein und möchte den Anspruch erheben, für die gesamte Heilpraktikerschaft tätig und deren Vertreter zu sein. Dies scheitert bisher daran, daß beispielsweise einerseits keinesfalls die Heilpraktikerschaft in ihrer Gesamtheit vertreten ist und andererseits die Zusammensetzung der Grundvoraussetzung einer Berufsstandsvertretung, insbesondere den politischen Institutionen gegenüber, nicht entspricht.
Zahlreiche Berufsverbände, darunter sehr wesentliche und langjährige Standesvertretungen mit ins Gewicht fallenden Mitgliederzahlen, sind in der Gesamtkonferenz nicht vertreten.
DDH, Dachverband Deutscher Heilpraktikerverbände
Der DDH besteht bereits seit rund 3 Jahrzehnten, nannte sich ursprünglich "Die Deutschen Heilpraktikerverbände". Nach einer Entwicklungszeit waren später 6 Berufsverbände zum gemeinsamen Handeln Träger der DDH. Bernd R. Schmidt, der damalige Gründer und Vorsitzende des FH, Freie Heilpraktiker e.V." und spätere Vorsitzende des HBB, Heilpraktiker Berufs-Bund war einer Initiatoren zur Gründung der DDH. Über Jahre haben die sechs Verbände eine gute Zusammenarbeit bestritten und zahlreiche positive Entscheifungen auf den Weg gebracht. Aufgrund Verlust einer Vertrauensbasis und berufspolitischer Interessen minimierte sich der DDH per heutigem Stand auf vier Verbände.
Der DDH nimmt für sich in Anspruch, der maßgebliche Ansprechpartner in der Vertretung der Heilpraktikerschaft zu sein. Tatsächlich sind in der DDH vier maßgebliche Berufsvertretungen als geschlossene Organisation in Vereinsform tätig. Damit ist der DDH zur Zeit die einzige Organisation, die als überverbandlich wirkende Berufsvertretung bewertet werden kann, wenngleich nicht nachgewiesen ist, daß, wie behauptet wird, die überwiegende Anzahl der Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker in der DDH vertreten sind.
Wie soll, kann es weitergehen, wenn immer wieder von Kooperation Aller, von Einstimmigkeit im Handeln gesprochen wird?
Lesen Sie weiter im Teil 3, der demnächst erscheinen wird.