Das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker stellt keine verbindliche Gebührenordnung dar. Bei den genannten Gebühren handelt es sich um statistische Durchschnittswerte. Dieselben wurden bereits vor Jahrzehnten durch eine Umfrage ermittelt.
Aus kartellrechtlichen Gründen konnten diese Werte seitdem nicht mehr angepaßt werden, sodaß die in der Zwischenzeit erfolgten Preis- und Kostensteigerungen nicht eingeflossen sind. Daraus ergibt sich, daß die Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker für zahlreiche Einzelpositionen, an die heutige Preissituation angepaßt, andere Gebühren in Ansatz bringen müssen.
Das Honorar der Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker unterliegt aber auch der freien Vereinbarung zwischen Patient und Heilpraktiker. Das Gebührenverzeichnis kann hierfür in unterschiedlichen Bereichen Ansatzpunkte geben.
Weder die Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker als auch private Krankenversicherungen und Beihilfestellen sind an das Gebührenverzeichnis gebunden. Dasselbe wird von diesen Kostenträgern sehr unterschiedlich einbezogen.
Um Mißverständnissen vorzubeugen, sollte vor der Behandlungsaufnahme eine eindeutige Klärung der Honorarfrage nebst evtl. Nebenkosten erfolgen. Zahlreiche Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker vereinbaren die Honorare und evtl. Nebenkosten auch schriftlich.
Sofern eine private Krankenversicherung oder eine Beihilfeberechtigung besteht, sollte sich der Patient über das Leistungsverhalten bei seiner Versicherung bzw. Beihilfestelle entsprechend der individuellen Vertragssituation genau informieren.
Die privaten Leistungsträger erstatten sehr unterschiedlich. Hieraus resultiert, daß es durchaus zu entsprechenden Selbstbehalten für den Patienten in der Abrechnung kommen kann. Hierbei spielt u.a. auch der Zeitfaktor im Rahmen der Behandlungen eine wichtige Rolle.
Das vereinbarte Honorar ist jedoch unabhängig von den Erstattungen einer evtl. bestehenden privaten Krankenversicherung oder Beihilfe Grundlage.
Wenn Sie Fragen zum Gebührenverzeichnis, zu Leistungen, zu Abrechnungen haben oder Klärungen erforderlich sind, stehen wir Ihnen immer gerne informierend zur Verfügung.
Das komplette Gebührenverzeichnis finden Sie unter hier klicken