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Wissenswertes

Liebe Patientin, lieber Patient,

das Patientenrechtegesetz hat 2013 den Bundestag und Bundesrat passiert. Zahlreiche Vorgaben sind für uns Heilpraktiker  nichts Neues und waren immer schon Selbstverständlichkeiten aus unserer Verantwortwortung für die sich uns anvertrauenden Patienten.

Liebe Patientin, lieber Patient,
liebe Kollegin, lieber Kollege,

nachfolgend geben wir Ihnen Einblick in das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker -GebüH-. Zuvor einige aufklärende Hinweise, um Ihnen ein besseres Verständnis für das Verzeichnis und das Abrechnungswesen zu vermitteln.

Dies soll auch helfen, evtl. Mißverständnisse zwischen Patient und  Heilpraktikerin/Heilpraktiker einerseits und auch solchen im Rahmen evtl. bestehender privater Krankenversicherungen sowie Beihilfestellen vorzubeugen.