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Wissenswertes

Berufsbild der Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker

Das Berufsbild ist eine gemeinsame Ausarbeitung von Heilpraktikerbundesverbänden. An der Ausarbeitung hat der Vorsitzende des ehemaligen Berufs- und Fachverbandes "HBB, Heilpraktiker Berufsbund" und  seinerzeitigen Gründer und langjährigen geschäftsführenden Vorsitzenden des "FH, Freie Heilpraktiker e.V.", Bernd R. Schmidt, wesentlichen Anteil.

Ein derartiges Berufsbild kann selbstverständlich nicht den Anspruch auf Vollständigkeit erheben und auch nicht alle Aspekte und Besonderheiten unseres Berufes in seiner Vielseitigkeit, mit seiner großen Spannbreite wiederspiegeln. Es gibt jedoch einen interessanten und wesentlichen Einblick in die Entwicklung und den Anspruch einer Heilpraktikertätigkeit, so sie sein soll.

Vorbemerkung:

Diese Ethikrichtlinie und der Heilpraktikereid wurde durch Heilpraktiker Bernd R. Schmidt während seiner Zeit als Gründer und geschäftsführender Vorsitzender des "FH, Freie Heilpraktiker e.V." initiiert und dort zur Verabschiedung eingebracht. Ganz im Sinne und Geiste dieser Richtlininie und dem Eid als wesentliche geistige Grundhaltung sollen Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker wirken.

Anmerkung:

Die Berufsordnung wurde von den Heilpraktikerbundesverbänden BDH - FDH - FH - FVDH - UDH - VDH erarbeitet und beschlossen, in der Zwischenzeit aufgrund Änderung recjhtlicher Grundlagen angepaßt und redaktionell überarbeitet. Diese Berufsordnung stellt jedoch keinen Alleinanspruch der Autoren dar. An dieser Berufsordnung -BOH- als eine gemeinsame Ausarbeitung von Heilpraktikerbundesverbänden hat der Vorsitzende des ehemaligen Berufs- und Fachverbandes "HBB, Heilpraktiker Berufsbund" und  seinerzeitigen Gründer und langjährigen geschäftsführenden Vorsitzenden des "FH, Freie Heilpraktiker e.V.", Bernd R. Schmidt, wesentlichen Anteil. Sie diehnt nach wie vor als wesentliche Grundlage für die Tätigkeit der Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker, auch wenn diese in einigen Positionen einer Weiterentwicklung bedarf.

Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz)

Kompletter Text des Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz.