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Aktuelles - Information - Meinung

In einem aktuellem Urteil hat das Verwaltungsgericht München entschieden, daß die beiden klagenden Heilpraktikerinnen mit bestimmten Arten der Eigenbluttherapie nach wie vor behandeln dürfen.

Aufgabe der Heilpraktrikerinnen und Heilpraktiker ist es, kranken und hilfesuchenden Menschen in hoher Verantwortung und in besonderer Weise größtmögliche Unterstützung zur Überwindung ihrer Probleme und Beschwerden zu gewähren.

Wir alle sind in irgendeiner Form miteinander verbunden. Und aus dieser Verbundenheit heraus sollten, ja müssen wir uns allein auf ein Ziel konzentrieren und dafür wirken. Gemeinsames Ziel der Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker kann nur sein, die Tätigkeit mit ihrer Diagnose- und Therapievielfalt und ihren besonderen Heilweisen zum Wohle der Patientinnen und Patienten in freier Selbstbestimmung zu erhalten.

Mit unterschiedlichen Ausgangspositionen, Zielen, Interessen und Wirken gibt es zahlreiche Berufsorganisationen im Heilpraktikerberufsstand. Die unterschiedliche Interessenlage mit vielen guten individuellen Ausrichtungen führt aber leider dazu, daß es an einer gemeinsamen soliden, gut koordinierten und klaren Berufspolitik für den Erhalt unserer Tätigkeit mit Diagnose- und Therapiefreiheit in der bewähren Form mangelt.