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Aktuelles - Information - Meinung

Teil 1 siehe 

Nicht so gut eingeweihte Kolleginnen und Kollegen, geschweige denn Außenstehende, haben es schwer, sich in der breiten Organisationspalette der Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker zurecht zu finden.

Wir geben einige aufklärende Hinweise zum besseren Verständnis des Verzeichnisses bei der Abrechnung für Patienten und Behandler. Dies soll auch helfen, evtl. Mißverständnissen zwischen Patienten und  Heilpraktikerin / Heilpraktiker einerseits und auch solchen im Rahmen evtl. bestehender privater Krankenversicherungen sowie Beihilfestellen vorzubeugen.

Gemäß Entscheidung des Bundesgesundheitsministeriums endet die einrichtungsbezogene Impfpflicht zum 31.12.2022. Sie soll nicht verlängert werden. Die Umsetzung in den Bundesländern ist unterschiedlich. Informieren Sie sich bedarfsweise bei dem für Sie zuständigem Gesundheitsamt über die Regelung in Ihrem Bezirk.

In einem aktuellem Urteil hat das Verwaltungsgericht München entschieden, daß die beiden klagenden Heilpraktikerinnen mit bestimmten Arten der Eigenbluttherapie nach wie vor behandeln dürfen.