Eigenblutbehandlungen nicht mehr zu retten oder gibt es doch noch eine Möglichkeit?
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat hat die Klagen von zwei Heilpraktikerinnen und einem Heilpraktiker abgewiesen.
Zur Diskussion standen die Eigenblutbehandlungen unter Beimischung von Ozon und die Beifügung von Arzneimitteln.
Zuvor hatten sowohl das Verwaltungsgericht Münster und das Oberverwaltungsgericht NRW die Klagen abgewiesen. Ausgesprochen wurde die Untersagung durch die Bezirksregierung Münster.
Auf die Einzelheiten der Klagen und Begründungen der Gerichte wollen wir an dieser Stelle nicht eingehen. Es hilft nicht weiter.
Wir hatten andere Wege für gerichtliches Vorgehen für sinnvoller gehalten. Ob diese erfolgreicher gewesen wären oder sind, kann natürlich nicht beantwortet werden.
Die klagenden Heilpraktiker wollen gegen die Entscheidung noch das Bundesverfassungsgericht anrufen und Verfassungsbeschwerde einreichen. Bleibt abzuwarten, ob damit noch ein kleiner Hoffnungsschimmer sein könnte.
Es stehen noch weitere Verfahren zur Entscheidung an. So positive Entscheidungen des VG Osnabrück und des VG München, für die Entscheidungen durch das Oberverwaltungsgericht erwartet werden. Ob dasselbe sich nun nicht von dem jetzigen negativen Urteil des Bundesverwaltungsgericht beeinflussen lassen wird, bleibt abzuwarten.